Vertragsbindungen
- Vertragsgegenstand
1 Der/die umseitig genannte Teilnehmer/in erhält das Recht, an den vereinbarten Trainings/Unterrichtseinheiten teilzunehmen. Nichtteilnahme mindert die Gebühr nicht.
2 Die Trainings/Unterrichtszeit richtet sich nach dem/den jeweilig gewählten Kurs/Kursen. In den Schulferien und an den Feiertagen besteht kein Recht auf Unterricht.
3 Die Auswahl des Trainers oder Lehrers, sowie die Inhalte des Unterrichts bleibt Young Talents featuring An Open Space gemeinnützige UG vorbehalten.
4 Video-, Ton- und Fotoaufnahmen, die im Unterricht gemacht werden sind Eigentum von Young Talents featuring An Open Space gemeinnützige UG.
5 Bei einer positiven Vermittlung des Teilnehmers an Film, TV, Werbung, Synchron, Hörfunk oder Fotoshootings berechnet Young Talents featuring An Open Space gemeinnützige UG 20% Provision.
- Vertragspartner
Vertragspartner ist Young Talents featuring An Open Space gemeinnützige UG, Höfatsweg 14, 90471 Nürnberg.
- Vertragsdauer
Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann nach Ablauf einer dreimonatigen Teilnahme unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit zum Monatsende gekündigt werden. So beträgt die Mindestlaufzeit sechs Monate. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und Young Talents featuring An Open Space gemeinnützige UG bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen, andernfalls wird dieser Monat bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht mitgerechnet. Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen. Die Kündigung muß mit Unterschrift eingescannt per Mail erfolgen.
- Zahlungsweise
1 Die Gebühr ist jeweils bis zum 5. des laufenden Monats im Voraus fällig.
2 Bitte überweisen sie den Betrag unaufgefordert jeden Monat auf das oben genannte Konto.
3 Bei berechtigten Mahnungen werden für den erforderlichen Mehraufwand € 5,- zzgl. Storno-/Bankgebühren erhoben.
4 Die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr entfällt nicht durch persönliche Verhinderung (§ 615 BGB).
5 Die monatliche Gebühr ist jeden Monat zu zahlen. Außerhalb der vereinbarten Trainings/Unterrichtszeiten stattfindende Sondertermine (z.B. spezielle Vorbereitung für Auftritte o.ä.) werden von der Trainings/Unterrichtsleitung nicht gesondert in Rechnung gestellt.
- Haftung
Die Haftung für Schäden und Folgeschäden beschränkt sich für Young Talents featuring An Open Space gemeinnützige UG auf das gesetzliche Mindestmaß. Die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Young Talents featuring An Open Space gemeinnützige UG (Mitarbeitern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen) beruht, ist ausgeschlossen.
- Schuldbeitritt
Bei Minderjährigen verpflichten sich die gesetzlichen Vertreter für den Fall der Aufnahme ihres Kindes, für Teilnehmerbeiträge des minderjährigen Teilnehmers und für alle weiteren aus der Mitgliedschaft des minderjährigen Teilnehmers resultierenden Verbindlichkeiten gegenüber Young Talents featuring An Open Space gemeinnützige UG selbstschuldnerisch zu haften. Die gesetzlichen Vertreter erklären deshalb mit ihrer Unterschrift ihren Schuldbeitritt und gehen eine selbstschuldnerische Bürgschaft für sämtliche Verpflichtungen, die ihrem Kind aus dem Beitritt zu Young Talents featuring An Open Space gemeinnützige UG entstehen, ein. Die selbstschuldnerische Bürgschaft wird als unkündbar vereinbart und für die Dauer der Mitgliedschaft und ggf. Abwicklung derselben während der Minderjährigkeit des Teilnehmers übernommen. Unterzeichnet bei nicht uneingeschränkt oder nicht geschäftsfähigen Personen bzw. bei Minderjährigen lediglich eine Person bzw. nur ein Elternteil zusätzlich zum Antragsteller/zur Antragstellerin, wird mit der Unterschrift bestätigt, dass die allein unterzeichnende Person auch allein zur gesetzlichen Vertretung der die Aufnahme in den Verein begehrenden Person ermächtigt bzw. allein für diese sorgeberechtigt ist.
- Allgemeine Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die anderen Vertragsbestandteile. Rechtsunwirksame Teile werden durch entsprechende gesetzliche Vorschriften ersetzt. Es können nur schriftliche Vereinbarungen berücksichtigt werden.
Young Talents featuring An Open Space gemeinnützige UG, Stand Januar 2016